§ 1 Geltung
Diese Einkaufsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit dem Lieferanten oder anderen Auftragnehmern (nachfolgend „Lieferant“), auch wenn sie bei späteren Bestellungen nicht erwähnt werden.
Sie gelten auch dann, wenn der Lieferant – insbesondere bei Annahme der Bestellung oder in der Auftragsbestätigung – auf eigene Geschäftsbedingungen verweist und wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen.
Abweichungen von diesen Einkaufsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
§ 2 Bestellung
2.1
Angebote des Lieferanten sind für uns verbindlich und kostenlos.
2.2
Bestellungen – auch mündlich oder telefonisch erteilte – sind für uns erst verbindlich, wenn wir sie schriftlich erteilt haben. Bestellungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage der im Bestell- oder Auftragsschreiben genannten Bedingungen sowie dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist.
2.3
Durch Datenverarbeitungsanlagen ausgedruckte Geschäftspost (z. B. Bestellungen, Rechnungen) ist auch ohne Unterschrift rechtsverbindlich.
2.4
Von uns vorgegebene Zeichnungen sowie Toleranzangaben sind verbindlich. Mit Annahme der Bestellung bestätigt der Lieferant, dass er sich durch Einsicht in die Bestellunterlagen über Art, Ausführung und Umfang der Leistung informiert hat.
An offensichtliche Irrtümer, Schreib- und Rechenfehler in Unterlagen und Zeichnungen sind wir nicht gebunden. Der Lieferant ist verpflichtet, uns auf solche Fehler hinzuweisen, damit die Bestellung berichtigt und erneuert werden kann. Dies gilt auch bei fehlenden Unterlagen.
2.5
Bestellungen sind innerhalb von drei Werktagen zu bestätigen, andernfalls sind wir zum Widerruf berechtigt.
2.6
Abweichungen von unserer Bestellung in Quantität, Qualität oder sonstige Änderungen gelten erst nach unserer schriftlichen Bestätigung als vereinbart.
2.7
Fertigt oder liefert der Lieferant nach vorgegebenen Plänen, Mustern oder Zeichnungen, ist er verpflichtet, diese auf Aktualität und Übereinstimmung mit den zugrunde liegenden technischen Spezifikationen zu prüfen (Abgleich Plandatum/Zeichnungsversion).
Zudem hat der Lieferant zu prüfen, ob die gelieferten Waren den jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften, Normen (z. B. DIN), Unfallverhütungsvorschriften sowie den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
Wir sind nicht verpflichtet, Waren anzunehmen, die nicht unserer Bestellung oder den vorgegebenen Zeichnungsdaten und Produktanforderungen entsprechen. Beigestelltes Material ist vor Verarbeitung durch den Lieferanten zu prüfen.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
3.1
Die vereinbarten Preise sind Festpreise und verstehen sich einschließlich aller Nebenkosten (z. B. Verpackung, Versicherung). Sie gelten frei Haus der Empfangsstelle. Der Lieferant hat den Versicherungsschutz bis zum Wareneingang zu gewährleisten.
Der Lieferant darf uns keine ungünstigeren Preise oder Bedingungen einräumen als anderen Abnehmern bei gleichen oder gleichwertigen Voraussetzungen.
3.2
Bei Annahmebehinderung durch höhere Gewalt sind Ansprüche des Lieferanten auf Gegenleistung oder Schadensersatz ausgeschlossen. Die Ware ist in diesem Fall auf Kosten und Gefahr des Lieferanten einzulagern.
3.3
Sofern nichts anderes vereinbart ist, zahlen wir innerhalb von 30 Tagen mit 4 % Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto nach Rechnungseingang und ordnungsgemäßem Wareneingang.
3.4
Rechnungen, Lieferscheine, Auftragsbestätigungen, Prüfzeugnisse und sonstiger Schriftverkehr müssen unsere vollständige Bestell-, Positions- und Artikelnummer sowie die Auftragsnummer enthalten. Rechnungen und Lieferscheine sind in zweifacher Ausfertigung einzureichen.
Werden diese Vorgaben nicht eingehalten, gelten Rechnungen bis zur Klarstellung als nicht eingegangen.
3.5
Forderungen des Lieferanten dürfen nur mit unserer Zustimmung abgetreten werden. Zahlungen erfolgen ausschließlich an den Lieferanten.
§ 4 Lieferung und Lieferfristen
4.1
Die Ware muss innerhalb der Lieferfrist bzw. zum Liefertermin an der von uns benannten Empfangsstelle eingehen. Direktlieferungen sind vorab anzukündigen. Mehrkosten für beschleunigten Versand trägt der Lieferant.
4.2
Die vereinbarte Lieferzeit ist verbindlich. Der Vorbehalt rechtzeitiger Selbstbelieferung ist ausgeschlossen. Bei absehbaren Verzögerungen ist unverzüglich unsere Entscheidung einzuholen.
Nach fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen.
4.3
Bei Lieferverzug können wir eine Vertragsstrafe von 0,4 % des Netto-Bestellwertes pro angefangene Woche, maximal 5 %, verlangen und/oder vom Vertrag zurücktreten.
4.4
Bei höherer Gewalt können wir Lieferfristen verlängern, Preisreduzierungen vornehmen oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten.
4.5
Lieferung und Versand erfolgen auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Teillieferungen sind nur nach schriftlicher Vereinbarung zulässig.
4.6
Vor Ablauf des Liefertermins sind wir nicht zur Abnahme verpflichtet.
4.7
Alle Waren sind eindeutig mit Artikelnummer, Bestellnummer, Artikelbezeichnung und Menge zu kennzeichnen. Sammellieferungen ohne eindeutige Kennzeichnung sind unzulässig.
4.8
Lieferungen sind nur mit tauschfähigen Ladehilfsmitteln zulässig. Das Palettengewicht darf 1.000 kg, einzelne Packstücke dürfen 30 kg nicht überschreiten.
§ 5 Annahme
5.1
Wir sind nur zur Annahme verpflichtet, wenn die Waren den vereinbarten Spezifikationen und Mustern entsprechen.
5.2
Werksprüfzeugnisse sind gemäß Vereinbarung mitzuliefern oder auf Anforderung unverzüglich vorzulegen.
5.3
Bei Verletzung der Null-Fehler-Forderung können wir die Ware zurückweisen.
5.4
Nicht vertragsgemäße Lieferungen können reklamiert und zurückgewiesen werden; entstehende Kosten trägt der Lieferant.
§ 6 Mängelansprüche
6.1–6.7
(Übereinstimmungsgarantien, Rügefristen, Nacherfüllung, Schadensersatz, § 439 BGB, Gewährleistung von fünf Jahren, Rücksendung, gesetzliche Regelungen)
§ 7 Schutzrechte
7.1
Der Lieferant stellt uns von allen Ansprüchen wegen Schutzrechtsverletzungen frei.
7.2
Dies gilt nicht bei schuldloser Fertigung nach unseren Vorgaben.
§ 8 Generelle Haftungsregelung
8.1–8.2
(Freistellung, Produkthaftung, Mindestlohn, AEntG, Nachunternehmer, Mitwirkungspflichten)
§ 9 Werkzeuge und Zeichnungen
9.1–9.4
(Eigentum, Verwahrung, Rückgabe, Nutzungsbeschränkung)
§ 10 Verwahrung, Eigentum
10.1–10.2
(Beigestelltes Material, Eigentum, Haftung, Verwahrung)
§ 11 Geschäftsgeheimnisse
Der Lieferant verpflichtet sich zur Geheimhaltung aller kaufmännischen und technischen Informationen.
§ 12 Rücktritt
Wir sind berechtigt, ganz oder teilweise entschädigungslos zurückzutreten bei:
a) Gefährdung der Vertragserfüllung
b) Zahlungseinstellung
c) Insolvenzverfahren oder Ablehnung mangels Masse
§ 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand
13.1
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist unser Sitz.
13.2
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13.3
Unwirksame Bestimmungen berühren die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht.
13.4
Mit Erhalt dieser Einkaufsbedingungen verlieren alle vorherigen Einkaufsbedingungen ihre Gültigkeit.